Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die AGBs für eine Ticketbestellung:
- Reservierung eines Tickets
- Alle Eintrittstickets wurden von einem Sponsor unterstützt. Daher wünschen wir, dass diese gesponserten Tickets nach Möglichkeit auch wahrgenommen werden.
- Ein bestelltes Ticket kann nicht zurück gegeben werden.
- Für ein nicht eingelöstes Ticket gibt es keine Rückvergütung
- Es fallen für die Tickets keine Versandkosten an, weil diese per Email zugesandt werden.
- Fällt die Messe unverschuldet aus, so gibt es eine gleichwertige Gutschrift für eine andere Messe oder für unseren Onlineshop.
- Corona: Es gelten die zum Zeitpunkt der Messe aktuellen Coronaregeln des Bayerischen Staatsministeriums. Auch wenn es zurzeit es keine Coronavorschriften gibt, empfehlen wir die Einhaltung der AHA-Regeln. Durch die Zeitfenster wollen wir die Besucher gleichmäßig verteilen, damit genügend Abstand gelassen werden kann. Die Ticketzeiten aber kontrollieren wir nicht und Sie dürfen so lange bleiben wie Sie möchten. Sie können sich also gerne ohne Zeitdruck länger auf der Messe aufhalten. Drucken Sie nach Möglichkeit Ihr Ticket bitte aus. Ist dies nicht möglich, können Sie es auch gerne auf Ihrem Handy digital vorzeigen. Zeigen Sie bitte auch hierzu Ihren Personalausweis.
- Freikarten: Die Besucher der Hochzeitsmesse dürfen von Just Married angeschrieben werden, um aktuelle Änderungen für die gebuchte Messe zu erfahren oder für weitere Hochzeitsmessen eingeladen zu werden. Wer dies nicht wünscht, schreibt an Just Married bitte eine kurze Mail.
- Kinder: Kinder bis 15 Jahre sind frei.
- Tiere: Das Mitbringen von Hunden oder anderen Tieren ist leider untersagt. Dies liegt erstens an den generellen Hallenvorschriften, die Just Married einzuhalten hat. Zum zweiten aber geht es auch um den Schutz der sehr empfindlichen Ausstellungswaren, insbesondere Brautkleider.
- Ende der Messe: Der Veranstalter hat das Recht, die Messe bis zu 30 Minuten früher zu schließen, sobald sich nur noch wenige Besucher auf der Messe aufhalten.
Gültig für alle Aussteller der Just Married Hochzeitsmessen:
Ausstellungsstand
Der Ausstellungsstand muss zugänglich sein. Die Gespräche mit den Besuchern müssen auf der Standfläche stattfinden können. Sie dürfen nicht auf dem Gang geführt werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, noch am Tag der Messe die Platzierung oder die Maße des Ausstellungsstandes sowie den Programmablauf zu ändern.
Bitte wenden Sie sich umgehend an Just Married, sollte Ihr Ausstellungsstand nicht einwandfrei sein, damit dieser in Ordnung gebracht werden kann. Im anderen Falle besteht kein Anspruch auf Minderung der Kosten für Ihren Ausstellungsstand in Höhe von maximal 20 % der Standfläche. Die Kosten der Standfläche können nur dann vollkommen gekürzt werden, wenn der Fehler noch vor der Messe eintritt, der Aussteller den Stand nicht wahrnehmen kann und die Veranstaltung vor Messebeginn verlässt. Einen weiteren Anspruch auf Schadensersatz hat der Aussteller nicht.
Der Veranstalter stellt dem Aussteller nur eine Fläche zur Verfügung. Also z. B. ohne Standabtrennung. Bringt der Aussteller eine Abtrennung selbst mit, deren Rückseite zu einem Nachbarstand gerichtet ist, so muss die Seiten- bzw. Rückwand neutral gestaltet sein.
Es darf durch den Ausstellungsstand nicht der Nachbarstand oder gar die ganze Messe beeinträchtigt werden. Musik zum Beispiel muss abgestimmt und bei der GEMA angemeldet werden. Nebel oder ähnliches darf nicht verwendet werden, weil es zum einen den Nachbarstand die Sicht nimmt und zum zweiten den Feueralarm auslösen könnte o. ä.
Stornierung
Eine Auflösung des Vertrages kann nur nachweislich schriftlich (z. B. per Fax oder Einschreiben) und unter folgenden Bedingungen erfolgen: Kann der Aussteller nicht mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung bzw. maximal eine Woche nach der Vereinbarung, eine Ersatzfirma aus derselben Branche für den gebuchten Stand vermitteln, so sind 75 % des kompletten Messepreises zu übernehmen. Bei Stornierungen, die weniger als 6 Wochen vor der Veranstaltung bzw. länger als eine Woche nach der Buchung erfolgen, fallen die gesamten Kosten für die Messeteilnahme an. Eine eventuelle Gutschrift für eine Verlinkung ist Teil des Messepaketes und wird bei Stornierung nicht zurückerstattet.
Konkurrenzausschluss
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ist generell kein Konkurrenzausschluss möglich.
Feuersicherheit
Kerzenlichter oder andere offene Licht- und Feuerquellen sind strengstens untersagt. Es dürfen nur nicht- oder schwerentflammbare Waren (DIN 4102/Norm B1) zur Ausschmückung des Ausstellungsstandes verwendet werden. Im Zweifelsfalle muss der Aussteller die schwere Entflammbarkeit nachweisen oder einen kleinen Feuerlöscher/eine Brenndecke am Stand aufbewahren. Brennbare Materialien dürfen nicht in Ständen und Gängen aufbewahrt werden.
Fremdwerbung
Eine Verteilung von Werbematerial von Firmen, die nicht an der Messe teilnehmen, ist untersagt. Bei Verstoß sind unabhängig von Schadensersatzansprüchen 200 Euro an den Veranstalter zu zahlen Just Married.
Speisen und Getränke
Der Verkauf von Essen und Getränken ist untersagt. Das Verteilen von kostenlosen Giveaways und kleinen Kostproben (auch Sekt) ist messeüblich und erlaubt.
Standgebühren (alle Preise zzgl. MwSt.!)
Die Standgebühren sind mindestens 20 Tage vor der Messe zu entrichten. Es wird rechtzeitig eine Rechnung geschrieben. Wer nicht nachweislich vor der Messe die Messerechnung vollständig beglichen hat, hat keinen Anspruch auf die Teilnahme. Die Messerechnung bleibt hiervon unberührt und ist trotzdem in vollem Umfang zu begleichen.
Die Rechnung wird per Mail gesendet, solange kein Widerspruch dagegen erfolgt.
Werbung / PR-Fotos
Der Messeteilnehmer (Auftraggeber) bestätigt, dass er alle Rechte an den Fotos und Anzeigen besitzt, die er Just Married zukommen lässt. Der Messeteilnehmer stimmt zu, dass Just Married alle von ihm zugesandten Fotos als PR-Fotos zu Werbezwecken für einen Fyler / Zeitung sowie für die Messen verwenden darf - in jeglicher Form: z. B. als Printwerbung in Zeitungen oder für Plakate oder als Onlinewerbung auf Social Media Plattformen wie Facebook oder Instagram. Falls dies nicht gewünscht ist, muss dies vom Messeteilnehmer/Auftraggeber nachweislich schriftlich ausgeschlossen werden.
Schäden / Diebstahl
Die Verantwortung für anfallende Sach- und Personenschäden sowie Diebstahl beim Auf- bzw. Abbau oder während der Veranstaltung trägt jeder Aussteller selbst! Für Stolpergefahren auf Grund selbst mitgebrachter Gegenstände haftet der Aussteller ebenfalls selbst (z. B. bitte Stromkabel absichern o. ä.). Für Beschädigungen an Einrichtungen oder sonstigem Inventar, die bei Auf- oder Abbau und während der Veranstaltung verursacht werden, ist vom Aussteller ebenso Haftung zu tragen wie für den eigenen Stand und den eingebrachten Gegenständen. Daher wird ein Versicherungsschutz zur Abdeckung des Transport- und Aufenthaltsrisikos vom Veranstalter empfohlen. Das gilt auch für verschmutzte Waren, denn wir übernehmen bei unsauberen Hallenböden keine Haftung und empfehlen daher grundsätzlich einen Teppich, vor allem für Brautstudios. Dasselbe gilt auch für die Teilnahme an einer Modenschau. Bei 2-Tages-Messen sind Wertgegenstände über Nacht mit nach Hause zu nehmen oder müssen weggesperrt werden, da keine Nachtwache besteht.
Musik und Lautstärke
Musik oder andere Geräusche dürfen nur in Standlautstärke erfolgen und bedürfen einer schriftlichen Zustimmung des Veranstalters Just Married. Dasselbe gilt für das Abspielen von Musik, die zudem vom Aussteller (insbesondere Musiker) selbst bei der GEMA angemeldet und auch bezahlt werden muss.
Auf- und Abbau
Vor allen Wänden ist ein Abstand von mindestens 10 cm einzuhalten, auch darf an den Wänden nichts befestigt werden. Notausgänge, Feuerlöscher, Feuermelder o. ä. müssen jederzeit zugänglich bleiben. Die Aufbauzeiten entnehmen Sie bitte dem Kopf der Anmeldung. Ein früherer Aufbau kann zwar nicht zugesichert werden. Wer unbedingt früher aufbauen muss/möchte, nimmt bitte mit Just Married Kontakt auf. Wir bemühen uns, bis vor eine Woche vor der Messe eine Möglichkeit für einen früheren Aufbau zu finden. Der Abbau hat gleich nach Ende der Messe zu erfolgen und muss 2 bis 3 Stunden nach Messeende abgeschlossen sein.
Achtung Strafgebühren
Wer zu früh mit dem Zusammenräumen bzw. Abbauen seines Ausstellungsstandes beginnt, zahlt 200 € Strafe!
Der Stand ist besenrein zu verlassen. Wer Müll hinterlässt, zahlt für die Müllentsorgung eine pauschale Strafgebühr in Höhe von 100 €!
Datenschutz
Alles Aussteller stimmen zu, regelmäßig von Just Married Infomails über die Hochzeitsmessen zu erhalten und können diese jederzeit abbestellen.
Im Hinblick auf die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) bitten wir Sie, uns schriftlich zu informieren falls Sie zukünftig an Informationen rund um Just Married nicht mehr interessiert sein sollten und aus dem Verteiler entfernt werden möchten. Sollten wir keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie auch weiterhin Interesse an der Zusendung von Informationen rund um Just Married haben.
Fahrzeuge in der Halle
Ein Ausstellen von einem Fahrzeug in der Halle bedarf die ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters. Außerdem darf das Fahrzeug nur maximal 5 Liter im Tank haben, unter den Rädern muss wegen dem Gewicht eine Matte gelegt werden und unter dem Motor eine wasserdichte Unterlage.
Vereinbarungen
Abreden und Nebenabreden werden nicht mündlich getroffen sondern bedürfen der Schriftform.
Es gelten die Durchführungs-/Geschäftsbedingungen von Just Married, der Bayerischen Staatsregierung und der jeweiligen Messehalle.
Höhere Gewalt / Corona / Arbeitsschutz
Es gelten die zum Zeitpunkt der Messe von der Bayerischen Staatsregierung vorgegebenen Coronabedingungen. Kann die Hochzeitsmesse aus Gründen, die Just Married nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden (z, B. wegen Corona), so bleibt zwar die Rechnung intakt, aber der Messeteilnehmer erhält eine Gutschrift und kann auf einer anderen gleichwertigen Hochzeitsmesse teilnehmen, die er sich in den folgenden zwei Jahren aussuchen darf. Für Beschäftigte, die während der Durchführung einer Messeveranstaltung ihrer gewerblichen Tätigkeit auf dem Veranstaltungsgelände nachgehen, sind die Anforderungen des Arbeitsschutzrechts zu beachten.
Fotofreigabe
Fotos, die auf der Messe von Ihnen / Ihren Mitarbeitern / Ihrem Stand gemacht werden, dürfen z. B. auf Social Media veröffentlicht werden, sofern Sie uns nicht schriftlich um Unterlassung gebeten haben.
Ende der Messe:
Der Veranstalter hat das Recht, die Messe etwa bis zu 30 Minuten früher zu schließen, sobald sich nur noch wenige Besucher auf der Messe aufhalten.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Bayreuth.
Die AGBs für die Flyerverteilung:
- Die Flyerverteilung verlängert sich von Jahr zu Jahr automatisch - wie es auf dem Auftrag steht.
- Ein Nachweis der Verteilung erfolgt nicht. Der Kunde hat die Möglichkeit, auf allen Messen zu prüfen, dass die Flyer ausgelegt werden.
- Der Kunde hat sich selbst darum zu kümmen, dass Just Married immer genügend Flyer zum Auslegen hat. Sind keine Flyer vorhanden, kann Just Married keine Flyer auslegen. In diesem Falle ist trotzdem die Rechnung zu bezahlen.
- Der Gerichtsstand ist Bayreuth